
Les Lignes directrices sont destinées à renforcer la mise en œuvre de la Convention relative aux droits de l’enfant et des dispositions pertinentes des autres instruments internationaux relatives à la
protection et au bien-être des enfants privés de protection parentale ou risquant de l’être.
Sur la base de ces instruments internationaux et compte tenu du corpus de connaissances et d’expériences qui se développe dans ce domaine, les Lignes directrices fixent des orientations souhaitables pour la politique et la pratique.
Elles sont destinées à être largement diffusées dans tous les secteurs directement ou indirectement concernés par les questions relatives à la protection de remplacement, et visent en particulier à :
Die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommene Rahmenbedingen für die Jugendgerichtsbarkeit aus dem Jahr 1985, auch „Beijing-Regeln“ genannt, sind eine Reihe von Regeln, die Standards für die Verwaltung der Jugendgerichtsbarkeit, insbesondere für die Behandlung jugendlicher Straftäter, festlegen. 
Nach diesen Regeln muss eine Jugendgerichtsbarkeit "fair und human" sein, so dass die Reaktionen auf jugendliche Straftäter immer im Verhältnis zu den von ihnen begangenen Straftaten sowie zu persönlichen Situationen stehen müssen. Insbesondere unter Hinweis darauf, dass es einem Kind schwerer fällt, die moralischen und psychologischen Folgen der strafrechtlichen Verantwortung zu tragen, empfiehlt dieser Text spezifische Richtlinien für seine Behandlung.
Das Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch oder das so genannte "Lanzarote-Übereinkommen", das der Generalsekretär des Europarates 2007 angenommen hat, ist ein multilateraler Vertrag, der die Unterzeichnerstaaten dazu verpflichtet, bestimmte Handlungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu kriminalisieren.
Der Text enthält die wichtigsten Grundsätze des Übereinkommens von 1989 über die Rechte des Kindes und die Grundsätze, die sich aus dem Zweiten Fakultativprotokoll von 2000 ergeben, geht aber mit der Einführung mehrerer Bestimmungen noch weiter. Die Staaten sind nämlich verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sexuellen Missbrauch von Kindern zu verhindern, Kinderopfer zu schützen und Täter zu bestrafen.
Dem Text zufolge geschieht dies auf verschiedene Weise:
Auch der sexuelle Missbrauch von Kindern, die neue Technologien nutzen, wird in diesem Übereinkommen behandelt.
Die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommenen Regeln für den Schutz von Jugendlichen, denen ihre Freiheit entzogen ist aus dem Jahr 1990, auch "Havanna-Regeln" genannt, sind Regeln, die die Standards festlegen, die anzuwenden sind, wenn ein Kind von einer öffentlichen Justizbehörde festgehalten wird.
In diesem Text wird argumentiert, dass der Freiheitsentzug eine Maßnahme des letzten Auswegs sein muss, die nur in Ausnahmefällen angeordnet werden kann. In diesem Zusammenhang wird in diesem Text ausführlich dargelegt, unter welchen Umständen einem Kind seine Freiheit genommen werden kann.Für den Fall, dass ein Freiheitsentzug unvermeidlich erscheint, legen diese Regeln dann sehr detaillierte Anweisungen fest.
Das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2011 angenommene Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Individualbeschwerdeverfahren wurde mit dem Ziel erstellt, das Übereinkommen von 1989 über die Rechte des Kindes zu stärken und zu ergänzen.
Dieses Protokoll bietet Kindern oder ihren Vertretern die Möglichkeit, ein individuelles Beschwerdeverfahren für spezifische Verletzungen der Rechte des Kindes im Rahmen der Konvention über die Rechte des Kindes und ihrer ersten beiden Fakultativprotokolle einzurichten, jedoch nur dann, wenn ihre nationalen Rechtssysteme nicht in der Lage waren, ihnen einen Rechtsbehelf gegen die Verletzung zu bieten.
Der Ausschuss für die Rechte des Kindes ist somit befugt, diese Beschwerden zu prüfen, jedoch nur, wenn der betreffende Staat Vertragspartei des Protokolls ist. Sie stellt auch sicher, dass der Ausschuss selbst die Initiative ergreifen kann, um Untersuchungen bei schweren und systematischen Verstößen durchzuführen.
Ombudsman fir Kanner a Jugendlecher
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