Die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 ist der Gründungstext, der die Rechte anerkennt, die jeder

menschlichen Person innewohnen. Diese Grundrechte werden definiert als unveräußerlich (niemand kann ihnen vorenthalten werden), unteilbar (sie sind miteinander verbunden und von gleicher Bedeutung) und universell (sie gelten für alle Menschen).
In diesem Text sind alle bürgerlichen und politischen Rechte festgelegt, von denen die wichtigsten wie folgt sind:
Sie bekräftigt auch alle wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, wie z.B.:
Tatsächlich ergeben sich die Rechte des Kindes aus dieser Erklärung.
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