Das vom Generalsekretär des Europarats 1996 angenommene Europäische Übereinkommen über die Ausübung der Rechte des Kindes aus dem Jahr 1996 wurde mit dem Ziel angenommen, Kindern Verfahrensrechte einzuräumen, die ihren Ansichten in Familienangelegenheiten, die sie betreffen, Rechnung tragen.In diesem Text wird das Recht eines Minderjährigen unter 18 Jahren anerkannt, vorausgesetzt, dass er über genügend Verständnis verfügt, um im Falle eines Familiengerichtsverfahrens informiert, gehört und vertreten zu werden, insbesondere in Bezug auf:
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Article Publié le 15.11.2022 à...