Die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommene Konvention über die Rechte des Kindes aus dem Jahr 1989 ist ein internationaler Vertrag, der von 195 Staaten ratifiziert wurde (nur die Vereinigten Staaten und Somalia haben sich der Stimme enthalten).

Es ist in der Tat der erste Text, der die unter 18-jährigen wirklich als eigenständige Wesen anerkennt. Dank dieses Vertrages ist das Kind vom Rechtsobjekt zum Rechtssubjekt geworden, zum Träger bürgerlicher, politischer, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Rechte. Mit der Annahme dieses Textes haben sich die Unterzeichnerstaaten damit verpflichtet, die darin festgelegten Rechte zu achten.
Aus diesen Rechten ergeben sich 4 Grundprinzipien, die sich wie folgt zusammensetzen:

  1. Nicht-Diskriminierung
  2. Das Wohlergehen des Kindes
  3. Das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung
  4. Respekt vor den Ansichten des Kindes

Der Text des Übereinkommens im PDF Format 

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