Hilfe Anfordern

Die selben Rechte für jedes Kind !

OKAJU hört jedem Kind, Elternteil oder Berufstätigen zu, der die Rechte des Kindes besser verstehen möchte. Unabhängig davon, ob Sie Zeuge oder Opfer einer Verletzung dieser Rechte geworden sind, steht Ihnen unsere Beschwerdestelle zur Verfügung, um Sie zu informieren und Sie bei Ihren Schritten zu begleiten.

Mir si fir dech do!

Wer kann sich an den Ombudsmann für Kinder und Jugendliche wenden?
  • Jedes Kind oder Jugendlicher unter 18 Jahren;
  • Die Eltern oder gesetzlichen Vertreter eines minderjährigen Kindes, dessen Rechte verletzt wurden;
  • Jeder Dritte, der eine persönliche Beziehung zum Kind oder Jugendlichen hat.

WICHTIG!

  • Alle Institutionen oder Verbände, die Kinder oder Jugendliche betreuen, können um Beratung über die Umsetzung der Kinderrechte bitten.

WICHTIG!

Jedes Kind hat Rechte. Jeder sollte diese Rechte kennen, damit sie besser respektiert werden und jeder junge Mensch gehört wird.

Der OKaJu kann aus eigener Initiative in Situationen eingreifen, in denen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CIDE) nicht korrekt angewendet wird.

Der OKaJu kann über das nachstehende Formular, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich per Post kontaktiert werden.

Keine vorherigen Bedingungen sind erforderlich.

contact@okaju.lu

283 73635

Kontaktieren Sie uns
  • Ein Gespräch wird auf Anfrage festgelegt. In diesem Gespräch hört der OKAJU zu; gegebenenfalls identifiziert er Praktiken oder Handlungen, die die Rechte des Kindes oder des Jugendlichen nicht respektieren.
  • Im Anschluss an das Gespräch formuliert der OKAJU Ratschläge für eine bessere Umsetzung der Kinderrechte in die Praxis. Er bewertet, ob das oberste Interesse des Kindes in einer bestimmten Situation beachtet wurde.
  • Mit Zustimmung der Person, die den Fall vorgelegt hat, kann nach dem Gespräch eine Akte eröffnet werden. OKAJU greift ein, indem es z.B. die betroffene Einzelperson oder juristische Person einlädt, ihren Standpunkt darzulegen.
  • Das Ziel des Eingriffs ist in der Regel eine gütliche Einigung zwischen den beteiligten Parteien.
  • Die Beteiligten überlegen gemeinsam, wie sie Vorgehensweisen, die nicht im besten Interesse des Kindes oder Jugendlichen sind, ändern oder anpassen können.
  • Wenn nach einem kontradiktorischen Verfahren und einer gründlichen und unparteiischen Prüfung keine Einigung erzielt werden kann, kann der OKAJU Empfehlungen aussprechen, um das Problem innerhalb einer von ihr festgelegten Frist zu lösen.
  • Eine Empfehlung, die auf einer individuellen Beschwerde basiert, kann anonym veröffentlicht werden, wenn sie eine allgemeinere Bedeutung hat.

WICHTIG!

Das OKAJU ist weder ein Richter noch ein Gericht. Er trifft keine Entscheidungen, sondern gibt Empfehlungen basierend auf dem Internationalen Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CIDE).